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Kundendienstrichtlinie für ausländische Händler 2024

I. Gültigkeitsdauer der Police

Die "Kundendienstrichtlinie für ausländische Händler" (im Folgenden als "die Richtlinie" bezeichnet) der Sveaverken- Produkte (im Folgenden als "die Produkte" bezeichnet) bleibt vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 gültig.


II. Garantiebestimmungen

Die Garantiezeit der Produkte beginnt mit dem Datum ab Werk. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an den Vertriebsmitarbeiter. Sollte der Händler oder Kunde nicht in der Lage sein, den Garantieschein oder eine gültige Rechnung vorzulegen, beginnt die Garantiezeit ab dem in der SN angegebenen Auslieferungsdatum, die auf dem Gerät zu finden ist.


III. Produktservicerichtlinie

1. 1. Wartungsrichtlinie

1.1 Im Falle einer Störung muss sich der Kunde zunächst zur Reparatur an den Händler wenden.

1.2 Um die Interessen der Kunden zu wahren und Ausfallzeiten zu verkürzen, hat der Händler bei der Störungsbeseitigung nach dem Grundsatz "Schnelle Fehlersuche, zeitnahe Entschädigung und zeitnahe Reparatur" vorzugehen. Wenn ein Teil ausgetauscht werden muss, muss der Händler es durch das von Sveaverken zugelassene Ersatzteil ersetzen , und alle Verluste, die durch die Verwendung nicht zugelassener Teile entstehen, gehen zu Lasten des Händlers. Sveaverken stellt das Ersatzteil kostenlos zur Verfügung, wenn die Garantie noch nicht abgelaufen ist, und berechnet es entsprechend dem Marktpreis, wenn die Garantie abgelaufen ist. Für Einzelheiten wenden Sie sich bitte an den Vertriebsmitarbeiter.

2. 2. Bewertung der Servicequalität

Wenn die Servicequalität des Händlers nicht dem Standard entspricht oder wenn der Händler gegen die Vereinbarung/den Vertrag verstößt oder Sveaverkens Anweisungen missachtet , hat Sveaverken das Recht, die Servicequalifikation des Händlers anzupassen oder zu entziehen und andere Händler mit der Erbringung des Kundendienstes zu beauftragen.


IV. Auslegungsrecht

Sveaverken behält sich das Recht vor endgültige Auslegung der Richtlinie.